Bitte beachten Sie,
dass eine Anmeldung für die Wochentagsgottesdienste nicht erforderlich ist.
Für die Sonn- und Feiertagsgottesdienste ist eine Anmeldung erforderlich.
Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Neben den bisher schon geltenden Maßgaben zur Feier von Präsenzgottesdiensten tritt nun die Pflicht, dass alle Personen im Gottesdienst einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Als „medizinische Maske“ gelten sogenannte OP-Masken (Einwegmasken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Dies geht über die bisherige Regelung hinaus, wonach auch Alltagsmasken für den Gottesdienstbesuch ausreichend waren.
Bischof Dr. Gebhard Fürst